Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO)
Liebe werdenden Eltern,
ich freue mich, Sie durch die Schwangerschaft und durch das Wochenbett begleiten zu dürfen. Selbstverständlich versichere ich Ihnen hiermit, dass ich mit den mir anvertrauten Daten und Informationen gemäß der gesetzlichen Grundlagen sorgsam und vertraulich umgehen werde.
Meiner Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO möchte ich hiermit vollumfänglich nachkommen:
1. Verantwortlichkeit
Stefanie Friedrich (nachfolgend „Hebamme“ genannt)
Hillenwiese 15, 38124 Braunschweig
0162 41 89 302
www.hebamme-stefanie-friedrich.de
2. Rechtsgrundlagen
Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Hebammentätigkeit erforderlich und wird der Hebamme aufgrund des Behandlungsvertrages – zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin – von der Leistungsempfängerin ausdrücklich gestattet. Aufgrund der Mitwirkungspflicht der Leistungsempfängerin, ist die Leistungsempfängerin verpflichtet die erforderlichen Informationen zu erteilen. Das Einverständnis der Leistungsempfängerin ist Bedingung für die Durchführung der Hebammenarbeit und Begleitung. Ausgenommen hiervon sind Notfallbehandlungen.
3. verarbeitete Daten
Im Rahmen des Behandlungsvertrages werden Daten erhoben, gespeichert, geändert bzw. gelöscht und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z. B. Kostenträger) übermittelt. Hierzu zählen u. a.:
4. Verarbeitungszwecke
Die Hebamme erhebt die Daten für folgende Zwecke:
5. Empfänger:innen der personenbezogenen Daten
Die Daten der Leistungsempfängerin und des (un-)geborenen Kindes werden zur Leistungserbringung und Abrechnung an folgende Dritte übermittelt:
6. Aufbewahrung und Dauer der Speicherung
Im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die personenbezogenen Daten für bis zu 30 Jahre datenschutzkonform aufbewahrt (gem. § 199 Abs. 2 BGB und § 14b UStG).
7. Betroffenenrechte
Nach der DS-GVO stehen der Leistungsempfängerin folgende Rechte zu:
8. Schweigepflicht
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes. Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellen die Hebammen der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
Der Weitergabe aller relevanten medizinischen Befunde und Daten in Zeiten von Vertretungen an die vertretende Hebamme stimmt die Leistungsempfängerin ausdrücklich zu.
9. Kommunikationsmedien
Gemäß § 3 des Behandlungsvertrages zwischen Hebamme und Leistungsempfängerin sind ausdrücklich Anrufe oder SMS als Kommunikationsmedien zulässig. Digital übermittelte Nachrichten oder Fotos via anderer Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) sind im Rahmen der Behandlung nicht zulässig und werden nicht beantwortet.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.