Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO)
Liebe werdenden Eltern,
ich freue mich, Sie durch die Schwangerschaft und durch das Wochenbett begleiten zu dürfen. Selbstverständlich versichere ich Ihnen hiermit, dass ich mit den mir anvertrauten Daten und Informationen gemäß der gesetzlichen Grundlagen sorgsam und vertraulich umgehen werde.
Meiner Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO möchte ich hiermit vollumfänglich nachkommen:
1. Verantwortlichkeit
Stefanie Friedrich (nachfolgend „Hebamme“ genannt)
Hillenwiese 15, 38124 Braunschweig
0162 41 89 302
www.hebamme-stefanie-friedrich.de
2. Rechtsgrundlagen
Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Hebammentätigkeit erforderlich und wird der Hebamme aufgrund des Behandlungsvertrages – zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin – von der Leistungsempfängerin ausdrücklich gestattet. Aufgrund der Mitwirkungspflicht der Leistungsempfängerin, ist die Leistungsempfängerin verpflichtet die erforderlichen Informationen zu erteilen. Das Einverständnis der Leistungsempfängerin ist Bedingung für die Durchführung der Hebammenarbeit und Begleitung. Ausgenommen hiervon sind Notfallbehandlungen.
3. verarbeitete Daten
Im Rahmen des Behandlungsvertrages werden Daten erhoben, gespeichert, geändert bzw. gelöscht und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z. B. Kostenträger) übermittelt. Hierzu zählen u. a.:
4. Verarbeitungszwecke
Die Hebamme erhebt die Daten für folgende Zwecke:
5. Empfänger:innen der personenbezogenen Daten
Die Daten der Leistungsempfängerin und des (un-)geborenen Kindes werden zur Leistungserbringung und Abrechnung an folgende Dritte übermittelt:
6. Aufbewahrung und Dauer der Speicherung
Im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die personenbezogenen Daten für bis zu 30 Jahre datenschutzkonform aufbewahrt (gem. § 199 Abs. 2 BGB und § 14b UStG).
7. Betroffenenrechte
Nach der DS-GVO stehen der Leistungsempfängerin folgende Rechte zu:
8. Schweigepflicht
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes. Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellen die Hebammen der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
Der Weitergabe aller relevanten medizinischen Befunde und Daten in Zeiten von Vertretungen an die vertretende Hebamme stimmt die Leistungsempfängerin ausdrücklich zu.
9. Kommunikationsmedien
Gemäß § 3 des Behandlungsvertrages zwischen Hebamme und Leistungsempfängerin sind ausdrücklich Anrufe oder SMS als Kommunikationsmedien zulässig. Digital übermittelte Nachrichten oder Fotos via anderer Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) sind im Rahmen der Behandlung nicht zulässig und werden nicht beantwortet.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.