Datenschutz

 

 

 

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO)

 

Liebe werdenden Eltern,

ich freue mich, Sie durch die Schwangerschaft und durch das Wochenbett begleiten zu dürfen. Selbstverständlich versichere ich Ihnen hiermit, dass ich mit den mir anvertrauten Daten und Informationen gemäß der gesetzlichen Grundlagen sorgsam und vertraulich umgehen werde.

Meiner Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO möchte ich hiermit vollumfänglich nachkommen:

 

1. Verantwortlichkeit

Stefanie Friedrich (nachfolgend „Hebamme“ genannt)

Hillenwiese 15, 38124 Braunschweig

0162 41 89 302

www.hebamme-stefanie-friedrich.de

 

2. Rechtsgrundlagen

Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Hebammentätigkeit erforderlich und wird der Hebamme aufgrund des Behandlungsvertrages – zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin – von der Leistungsempfängerin ausdrücklich gestattet. Aufgrund der Mitwirkungspflicht der Leistungsempfängerin, ist die Leistungsempfängerin verpflichtet die erforderlichen Informationen zu erteilen. Das Einverständnis der Leistungsempfängerin ist Bedingung für die Durchführung der Hebammenarbeit und Begleitung. Ausgenommen hiervon sind Notfallbehandlungen.

 

3. verarbeitete Daten

Im Rahmen des Behandlungsvertrages werden Daten erhoben, gespeichert, geändert bzw. gelöscht und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z. B. Kostenträger) übermittelt. Hierzu zählen u. a.:

  • Personen- (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse, Kontaktdaten) und Gesundheitsdaten (z. B. Anamnese, (Labor-)Befunde, Mutterpass)
  • Versicherungsstatus und Angaben zur Versicherung
  • Personen- und Gesundheitsdaten des (un-)geborenen Kindes

 

4. Verarbeitungszwecke

Die Hebamme erhebt die Daten für folgende Zwecke:

  • Leistung, Dokumentation, Abrechnung der klassischen Hebammenarbeit
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Erfüllung eigener gesetzlicher und vertraglicher Informations-, Mitteilung-, Auskunfts-, Aufbewahrungs- und sonstiger Pflichten
  • Abwehr von Haftungsansprüchen
  • Durchsetzung von eigenen Vertragserfüllungsansprüchen
  • außergerichtliche und gerichtliche Forderungsbetreibung im Falle der Nicht-Zahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung / die Leistungsempfängerin.

 

5. Empfänger:innen der personenbezogenen Daten

Die Daten der Leistungsempfängerin und des (un-)geborenen Kindes werden zur Leistungserbringung und Abrechnung an folgende Dritte übermittelt:

  • gesetzliche Krankenkassen oder deren externe Abrechnungsstellen (gem. § 301a Abs. 2 SGB V)
  • ggf. Vertretungshebamme
  • Gynäkolog:innen / Kinderarzt:innen
  • Labore
  • im Falle von Nicht-Zahlung von Honorare: Anwälte, Gerichte, Behörden und Vollstreckungsorgane

 

6. Aufbewahrung und Dauer der Speicherung

Im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die personenbezogenen Daten für bis zu 30 Jahre datenschutzkonform aufbewahrt (gem. § 199 Abs. 2 BGB und § 14b UStG).

 

7. Betroffenenrechte

Nach der DS-GVO stehen der Leistungsempfängerin folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • liegen gesetzliche Voraussetzungen vor: Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 17, 18, 21 DSGVO)

 

8. Schweigepflicht

Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes. Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellen die Hebammen der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.

Der Weitergabe aller relevanten medizinischen Befunde und Daten in Zeiten von Vertretungen an die vertretende Hebamme stimmt die Leistungsempfängerin ausdrücklich zu.

 

9. Kommunikationsmedien

Gemäß § 3 des Behandlungsvertrages zwischen Hebamme und Leistungsempfängerin sind ausdrücklich Anrufe oder SMS als Kommunikationsmedien zulässig. Digital übermittelte Nachrichten oder Fotos via anderer Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) sind im Rahmen der Behandlung nicht zulässig und werden nicht beantwortet.

 

 

  • Ich bin damit einverstanden, dass die Hebamme im Notfall mündlich sowie schriftlich Kontakt zu behandelnden Ärzten aufnimmt.
  • Ich bin mit der Datenweitergabe von medizinischen Informationen an Fremdlabore einverstanden, falls erforderlich.
  • Ich bin damit einverstanden, dass meine Behandlungsunterlagen zu den genannten Verarbeitungszwecken genutzt werden dürfen.